Finanz News 10.04.2024
Zeit für einen Depot-Frühjahrsputz
Qualität vor Quantität sowie eine ausgewogene Länder- und Branchen-Streuung – und dann auch ein bisschen auf die Dividendenrenditen der einzelnen Aktien schauen. Haben Sie schon den Check gemacht, ist Ihr Depot soweit fit?
Alle 3 Monate berichten börsennotierte Unternehmen über ihre Zahlen – um hier Schritt zu halten und sein Depot so auszurichten, dass die Berichtssaison auch erfolgreich ist, hört sich nach viel Arbeit. Allerdings ist es natürlich auch so, dass 3 Monate nichts über den Erfolg eines Unternehmens aussagen. Geduld ist gefragt. Die Frage stellt sich doch, ob Sie überhaupt einen Frühjahrsputz durchführen sollten und falls ja, was zu tun ist.
Die Risiken und Nebenwirkungen der ETF
Für Anleger sind Indexfonds eine sinnvolle Sache. Aber sie machen große Firmen noch größer – und lassen Kurse stärker schwanken.
https://zeitung.faz.net/fas/wert-wohnen/2024-02-04/3b303e223fa5b28fe762266a1ef3425e/?GEPC=s5
Alle sprechen von ETFs, diese sind einfach, kostengünstig und bilden einen Index ab. Somit entwickelt sich ein ETF genauso wie der Index. Dadurch müssen sie nicht wie aktive Fonds den Markt schlagen, sondern steigen 2%, wenn der Index steigt, oder fallen 3%, wenn der Index 3% sinkt.
Es gibt aber doch Risiken, die durch ETFs entstanden sind, das wurde jetzt bei zwei Untersuchungen der Finanzprofessoren Hao Jiang und Lu Zheng in den USA berechnet. Erstens: ETF erhöhen die Kursausschläge an den Börsen und sorgen für stärkeren Gleichlauf zwischen einzelnen Aktien. Zweitens: Der Aufschwung der ETF kommt vor allen Schwergewichten an der Börse zu Gute.
Was bedeutet das konkret? Solange sich die Börse ohne größere Volatilität entwickeln, funktioniert das System ETf. Sobald es aber zu massiver Euphorie und Panik kommt, fließt entweder sehr viel Geld in die ETFs oder – eher schlimmer – Geld aus den ETF heraus. Somit gerät der gesamte Markt unter Druck.
Streit in Erbengemeinschaften vermeiden
Ohne Testament ist Streit unter Erben häufig programmiert. Insbesondere dann, wenn auch noch Immobilien existieren, die es zu verteilen gilt. Doch nun gibt es ein für Erbengemeinschaften erfreuliches Urteil des Bundesfinanzhofs. Demnach fällt keine Einkommensteuer mehr an, wenn eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie verkauft wird.
https://zeitung.faz.net/faz/finanzen/2024-02-03/38411bb10db98ef1ebfad2d46cd0902a/
Nur 20%, die 2022 verstorben sind, haben ein Testament (Erhebung YouGov). Warum viele darauf verzichten, wurde nicht erhoben. Sobald es mehr als ein Erbe gibt und durch ein Testament nichts geregelt ist, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und falls sich die Erben dann nicht einig sind, ist Streit vorprogrammiert. Solange nur Bargeld zu erben ist, ist die Aufteilung sehr einfach. Wenn Immobilien oder sogar Unternehmen dazu kommen, wird es kompliziert.