Finanz News 25.11.2024
Ein Haus mit zwei Erben
Zwei Brüder erben gemeinsam ihr Elternhaus. Leider spielt das Finanzamt nicht so mit, wie sie sich das dachten.
Stellen Sie sich vor: Sie und Ihr Geschwisterteil erben das Elternhaus. Einer will einziehen, der andere lieber Geld oder andere Vermögenswerte. Klingt machbar, oder? Das Finanzamt sieht das manchmal anders. So auch im Fall von zwei Brüdern, die das Erbe erst nach drei Jahren geregelt hatten. Normalerweise bleibt das Familienheim steuerfrei, wenn einer unverzüglich einzieht. Aber was, wenn beide erben und der eine den anderen auszahlt? Das Finanzamt meinte: Zu spät! Der Bundesfinanzhof sah das anders und entschied, dass es keine Frist für die Erbteilung gibt – und der Steuerbonus trotzdem übertragen werden kann.
Tipp vom Finanz Caddy:
Der Bundesfinanzhof hat hier zugunsten der beiden Brüder entschieden. Das macht meiner Meinung nach auch Sinn. Aber leider hat das Finanzamt hier anders entschieden, so dass den Geschwistern hier einiges an Ärger bereitet wurde. Oft ist es ja auch nicht planbar, wer z.B. das Haus übernimmt und wer nicht. Falls das aber bereits vorher feststeht, ist eine aktive Regelung der Vermögensnachfolge sehr empfehlenswert.
Schenken statt Erben: Durch Immobilienschenkung Steuern sparen
Wie heißt es so schön? Es gibt genau zwei Dinge im Leben, die sind unvermeidbar, der Tod und Steuern. Letzteres geht in der Form von Erbschaftssteuern sogar noch über den Tod hinaus, nicht direkt, jedoch sind die Erben hiervon betroffen. Wenn Immobilien an die Hinterbliebenen vererbt werden, resultiert das häufig in hohen Erbschaftssteuern, dies lässt sich jedoch mit einigen Kniffen umgehen.
Immobilien noch zu Lebzeiten verschenken statt vererben – so lassen sich hohe Erbschaftssteuern vermeiden. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei übertragen, Kinder profitieren von 400.000 Euro Freibetrag pro Elternteil. Mit guter Planung, wie schrittweiser Schenkung oder lebenslangem Wohnrecht, bleibt das Familienvermögen optimal geschützt.
Tipp vom Finanz Caddy:
Bei den heutigen Finanznews geht es ums Erben und Schenken. Denn die aktive Vermögensnachfolgeplanung ist einfach wichtig, wenn Sie Vermögen aufgebaut haben. Sei es Immobilien, Geldvermögen oder insbesondere wenn Sie ein Unternehmen aufgebaut haben. Durch diese Planung können Sie zu Lebzeiten bereits Vermögen an die nächste Generation übertragen ohne Steuern zu bezahlen.
Der letzte Wille: Wie schreibt man ein Testament?
Hunderte Milliarden Euro werden jährlich vererbt – mit und ohne Testament. Was für eine testamentarische Lösung spricht, was Erblasser dabei beachten müssen und was der Unterschied zu einem Vermächtnis ist.
https://rp-online.de/wirtschaft/testament-was-muss-darin-stehen-notar-kosten-erben_aid-121086563
Ein Testament hilft, Ihren Nachlass klar zu regeln und Streit zu vermeiden. Wichtig: Schreiben und unterschreiben Sie es handschriftlich, damit es gültig ist. Legen Sie fest, wer was erbt, da sonst die gesetzliche Erbfolge greift. Beachten Sie den Unterschied: Erben übernehmen Rechte und Pflichten, Vermächtnisnehmer erhalten nur bestimmte Gegenstände. Klare Formulierungen und regelmäßige Updates sind essenziell!
Tipp vom Finanz Caddy:
Das Testament oder auch der Erbvertrag sind Teil der aktiven Vermögensnachfolge-Planung von Todes wegen. Ohne ein Testament bleibt die gesetzliche Erbfolge, die oftmals zu Streit führen kann. Deshalb liegt es in der Verantwortung der abgebenden Generation, Entscheidungen zu treffen und die Vermögensnachfolge aktiv zu regeln.